UNSERE LEISTUNGEN

1. Behindertentransport

Von großer Bedeutung ist der Fahrservice Fritsch für Menschen mit einer Behinderung.

Wir bieten ihnen die Möglichkeit zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sollten sie an

einer Behinderung leiden, von einer eingeschränkten Mobilität bis hin zu einer schweren Behinderung, und sie können kein eigenes Fahrzeug lenken oder am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, sind sie auf Unterstützung angewiesen. Durch unseren Fahrservice haben sie die Möglichkeit auf Mobilität und Unabhängigkeit, Integration und ein selbstbestimmtes Leben. Wir bringen sie zur Arbeit, der Ausbildungsstelle oder Schule, zum Einkauf, Veranstaltung, Arzt, Reha oder Kur, sowie zu jeglicher Art von Freizeitaktivität.

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2. Krankenbeförderung

In allen Fällen einer Krankenbeförderung ist eine ärztliche Verordnung zwingend notwendig. Bei

den folgenden Punkten handelt es sich um Möglichkeiten eines Anspruches auf Krankenbeförderung. Eine Dauergenehmigung für Krankenbeförderung, stellt ihre Krankenkasse ihnen in folgenden Fällen aus:

 

  • Sie sind Besitzer eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen

                    aG, BI oder H

  • sie haben Pflegegrad 3 oder höher

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2.1 Fahrten zu ambulanten Operationen

In diesem Fall stehen ihnen neben der Fahrt am Tag der ambulanten Operation, noch

weitere Fahrten die im Zusammenhang mit der Behandlung stehen zu, jedoch nur im

eingeschränktem zeitlichen Rahmen:

 

  • max. 2 Fahrten zur Operationsvorbereitung, innerhalb von 7 Tagen
  • max. 7 Fahrten zu Nachuntersuchungen, innerhalb von 14 Tagen nach der OP

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2.2 Dialyse-, Strahlentherapie- und Chemotherapiefahrten

Sollten sie eine dieser Therapien benötigen, genehmigt die Krankenkasse diese Fahrten

in fast allen Fällen. Da hier eine hohe Behandlungsfrequenz, auf Grund der Grunddiagnose, vorliegt und diese sich über einen längeren Zeitraum erstreckt.

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2.3 Stationäre Behandlung

In diesem Fall dürfen wir sie zur Aufnahme bringen und nach der Entlassung wieder

nach Hause fahren.

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2.4 Arbeits- und Schulunfälle

Hier fungiert die Berufsgenossenschaft als Kostenträger, diese übernimmt alle Fahrten zu den Behandlungen. Bei einem Schulunfall besteht darüber hinaus, die Möglichkeit eines Transportes zur Schule. 

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Prinzipiell unterscheiden wir zwischen drei Arten der Fahrten

drei verschiedene Fahrten, im Rollstuhl sitzend, liegend oder normal sitzend

2.1 Fahrten im Rollstuhl

2.2 Liegend Fahrten

2.3 Gehfähige Kunden


 

Zu 2.1 Fahrten im Rollstuhl

Sie sind Rollstuhlfahrer und wir erreichen sie und ihr Ziel barrierefrei, dann können wir sie in ihrem eigenen Rollstuhl bequem in unserem Rollstuhlfahrzeug befördern. Unsere Fahrer betreuen sie fürsorglich und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

 

Zu 2.2 Liegend Fahrten

Sie sind auf Grund einer Einschränkung oder Erkrankung bettlägerig, benötigen sie in manchen Fällen einer Beförderung auf einer Krankentrage. Unsere Fahrer betreuen sie fürsorglich, sowohl bei schonenden Transport auf unsere Trage als auch während der gesamten Fahrt.

 

 

Zu 2.3 Gehfähige Kunden

Sie können noch allein zu Fuß gehen oder es liegt nur eine geringfügige Einschränkung vor, so ist eine Beförderung problemlos in jedem unserer Fahrzeuge möglich. Unsere Fahrer betreuen sie fürsorglich und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

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