1. Behindertentransport
Von großer Bedeutung ist der Fahrservice Fritsch für Menschen mit einer Behinderung.
Wir bieten ihnen die Möglichkeit zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sollten sie an
einer Behinderung leiden, von einer eingeschränkten Mobilität bis hin zu einer schweren Behinderung, und sie können kein eigenes Fahrzeug lenken oder am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, sind sie auf Unterstützung angewiesen. Durch unseren Fahrservice haben sie die Möglichkeit auf Mobilität und Unabhängigkeit, Integration und ein selbstbestimmtes Leben. Wir bringen sie zur Arbeit, der Ausbildungsstelle oder Schule, zum Einkauf, Veranstaltung, Arzt, Reha oder Kur, sowie zu jeglicher Art von Freizeitaktivität.
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2. Krankenbeförderung
In allen Fällen einer Krankenbeförderung ist eine ärztliche Verordnung zwingend notwendig. Bei
den folgenden Punkten handelt es sich um Möglichkeiten eines Anspruches auf Krankenbeförderung. Eine Dauergenehmigung für Krankenbeförderung, stellt ihre Krankenkasse ihnen in folgenden Fällen aus:
aG, BI oder H
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2.1 Fahrten zu ambulanten Operationen
In diesem Fall stehen ihnen neben der Fahrt am Tag der ambulanten Operation, noch
weitere Fahrten die im Zusammenhang mit der Behandlung stehen zu, jedoch nur im
eingeschränktem zeitlichen Rahmen:
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2.2 Dialyse-, Strahlentherapie- und Chemotherapiefahrten
Sollten sie eine dieser Therapien benötigen, genehmigt die Krankenkasse diese Fahrten
in fast allen Fällen. Da hier eine hohe Behandlungsfrequenz, auf Grund der Grunddiagnose, vorliegt und diese sich über einen
längeren Zeitraum erstreckt.
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2.3 Stationäre Behandlung
In diesem Fall dürfen wir sie zur Aufnahme bringen und nach der Entlassung wieder
nach Hause fahren.
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2.4 Arbeits- und Schulunfälle
Hier fungiert die Berufsgenossenschaft als Kostenträger, diese übernimmt alle Fahrten zu den Behandlungen. Bei einem Schulunfall besteht darüber hinaus, die Möglichkeit eines Transportes zur Schule.
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Prinzipiell unterscheiden wir zwischen drei Arten der Fahrten
2.1 Fahrten im Rollstuhl
2.2 Liegend Fahrten
2.3 Gehfähige Kunden
Zu 2.1 Fahrten im Rollstuhl
Sie sind Rollstuhlfahrer und wir erreichen sie und ihr Ziel barrierefrei, dann können wir sie in ihrem eigenen Rollstuhl bequem in unserem Rollstuhlfahrzeug befördern. Unsere Fahrer betreuen sie fürsorglich und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
Zu 2.2 Liegend Fahrten
Sie sind auf Grund einer Einschränkung oder Erkrankung bettlägerig, benötigen sie in manchen Fällen einer Beförderung auf einer Krankentrage. Unsere Fahrer betreuen sie fürsorglich, sowohl bei schonenden Transport auf unsere Trage als auch während der gesamten Fahrt.
Zu 2.3 Gehfähige Kunden
Sie können noch allein zu Fuß gehen oder es liegt nur eine geringfügige Einschränkung vor, so ist eine Beförderung problemlos in jedem unserer Fahrzeuge möglich. Unsere Fahrer betreuen sie fürsorglich und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
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